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AutorenbildThomas Gawlitta

Das GEG ist ein guter Anfang – doch entscheidende Komponenten fehlen noch

Aktualisiert: 25. Apr.


Erst im März 2024 haben es Klimaministerium und Umweltbundesamt bestätigt: Deutschland ist auf gutem Kurs, bis 2030 seine anvisierten Klimaziele zu erreichen. Denn der Ausstoß von CO2 sank in 2023 so stark wie zuletzt in 1990 – ein sehr wichtiges Zwischenziel in die richtige Richtung. Eine weitere wichtige Komponente ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Anfang 2024 in Kraft trat. Aller Kritik zum Trotz markiert es einen wichtigen gesetzlichen Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlichen Heizsystemen in Deutschland. 


Von nun an sind für Neubauten in ausgewiesenen Entwicklungsgebieten Heizungssysteme vorgeschrieben, deren Energie zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Hierzu gehören auch Alternativen wie Wasserstoff und Biomasse. Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen soll so signifikant reduziert werden. Denn noch immer werden die meisten Heizungsanlagen in Deutschland mit Gas oder Öl betrieben. Damit ist das GEG ein entscheidender Schritt, um die Einführung klimafreundlicher Alternativen voranzutreiben – und das ambitionierte Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden, zu erreichen. 


Das GEG ist ein guter Anfang. Was der Energiewende nun noch fehlt sind die Genehmigungen für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff.


Insbesondere die Nutzung von flüssigem, grünen Wasserstoff gilt als eine ideale Alternative zum bisher genutzten Flüssiggas. Eine Voraussetzung für den kommenden Markthochlauf fehlt allerdings noch: die Genehmigung der Bundesnetzagentur bzw. ihr Fahrplan hin zu einer Umstellung der örtlichen Gasnetze auf Wasserstoff. Das derzeitige Fehlen regionaler Wasserstoffnetze unterstreicht die Notwendigkeit, neben der Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff zukünftig auch die Infrastruktur zu entwickeln. Diese Voraussetzungen müssen schnellstmöglich umgesetzt werden, damit der derzeit anstehende Markthochlauf des Wasserstoffs und damit die Energiewende nicht ausgebremst wird.


Mit dem Gesetz werden die Kommunen dazu ermutigt, Gasnetze auf der Grundlage von umfassenden Wärmeplänen klimaneutral umzustellen. Dafür sind allerdings verbindliche Meilensteine erforderlich, die im Einklang mit den übergeordneten Klimazielen für 2035 sowie 2040 stehen. Dafür sind Kommunen und Gasnetzbetreiber gleichermaßen gefordert. Eine solche strategische Ausrichtung wird sicherstellen, dass alle aktuellen, wie zukünftigen Regularien eingehalten werden – und einen reibungslosen Übergang zu einer nachhaltigen Energielandschaft ermöglichen.


Die Grundlagen sind gelegt – die Ausarbeitung mit Maßnahmen steht nun im Fokus


Für eine bessere Klimazukunft der Gemeinschaft sind die Weichen nun gestellt. Die Erstellung von Zielen ist besonders wichtig, denn nur durch sie entstehen verpflichtende Rahmenbedingungen für Regierungen und Unternehmen. Auch die Planbarkeit ist ein entscheidender Faktor, gerade in finanzieller Hinsicht. Trotzdem kommen wir ohne eine energetische Sanierung von Gebäuden in Kombination mit der Nutzung alternativer, erneuerbarer Energieträger nicht aus. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir den Klimawandel bekämpfen und eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen sichern.

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